Die ausgehändigten Stammdatenblätter sollten Sie aufbewahren. Diese dienen als Studiennachweis, sie sind gegebenenfalls anlässlich der Anmeldung zur Abschlussprüfung dem zuständigen Prüfungsamt vorzulegen.
Sofern Sie bereits studiert haben, weisen Sie Ihr Prüfungsamt auf diese Studienzeiten/Studienleistungen (auch nicht erzielte) hin. Lassen Sie sich diesbezüglich auch hinsichtlich Ihres Studienaufbaus beraten.
HINWEISE:
Beachten Sie hierbei allerdings bitte generell: Eine Immatrikulation ist nicht möglich und ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Aufnahme zurückzunehmen, wenn Sie bereits zum Zeitpunkt der Immatrikulation in dem gewählten Studiengang an einer deutschen Hochschule eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung i.S.d. jeweiligen gültigen Studien- und Prüfungsordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main endgültig nicht bestanden haben. Sie sind auch verpflichtet, die Goethe-Universität (das zuständige Prüfungsamt) unverzüglich darüber zu informieren, wenn es sich nachträglich herausstellt, dass Sie an einer deutschen Hochschule in dem gewählten Studiengang eine für die Fortsetzung des Studium erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung i.S.d. jeweiligen gültigen Studien- und Prüfungsordnung der Goethe-Universität Frankfurt am Main endgültig nicht bestanden haben!
Die Studien- und Semesterbescheinigungen können als Immatrikulationsnachweis für die Kindergeldkasse, Finanzamt etc. verwendet werden.
Nach Eingang und Verbuchung des Semesterbeitrages können Sie Ihr Stammdatenblatt mit Studien- und Semesterbescheinigungen hier selbst abrufen.
Achtung:
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das digitale Semesterticket. Dieses ersetzt den bisherigen Ticketaufdruck auf der Goethe-Card.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Verkehrsreferats
Eine Validierung der Goethe-Card ist in diesem Zusammenhang künftig weiterhin nach der erfolgten Rückmeldung möglich und auch nötig (Gültigkeit als Studierendenausweis).
Beachten Sie bitte auch: Sollten Sie zu Beginn Ihres Studiums privat krankenversichert sein, aber in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen, können Sie diesen Wechsel nur innerhalb von 3 Monaten (!) nach Aufnahme des Studiums beantragen! Spätere Anträge werden von den gesetzlichen Kassen abgelehnt, Sie müssen weiterhin privat versichert bleiben.
Informationen für beeinträchtigte Studieninteressierte und Studierende finden Sie auf unseren Seiten "Inklusive Hochschule"
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